Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA)

Das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen (SAA) ist ein völkerrechtlicher Vertrag zwischen der Europäischen Union und einem Land des westlichen Balkans. Es bildet die rechtliche Grundlage für die schrittweise Annäherung dieser Staaten an die EU.

Inhalt und Ziel

Ein SAA regelt unter anderem:

  • die schrittweise Errichtung einer Freihandelszone zwischen der EU und dem Partnerland,
  • die Angleichung der Rechtsvorschriften an EU-Recht,
  • die politische Zusammenarbeit und Reformen in den Bereichen Rechtsstaatlichkeit, Verwaltung und Wirtschaft.

Das SAA ist Teil des sogenannten Stabilisierungs- und Assoziierungsprozesses, mit dem die EU den Westbalkanländern seit 1999 eine Beitrittsperspektive eröffnet.

Bedeutung für den Beitritt

Der Abschluss und die Umsetzung eines SAA gelten als wichtige Vorstufe zum Status eines Beitrittskandidaten. Länder wie Serbien, Montenegro, Nordmazedonien, Albanien sowie Bosnien und Herzegowina haben ein solches Abkommen geschlossen, bevor sie in den weiteren Beitrittsprozess eintraten.

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