Beitrittsvertrag
Der Beitrittsvertrag ist der völkerrechtliche Vertrag, mit dem ein Kandidatenland formal Mitglied der Europäischen Union wird. Er ist der letzte Schritt eines Prozesses, der mit dem Status als Beitrittskandidat beginnt und über die Verhandlungskapitel und Cluster geführt wird.
Ausarbeitung und Unterzeichnung
Sobald alle Verhandlungskapitel vorläufig geschlossen sind, arbeiten die EU-Kommission und das Beitrittsland den Vertragstext aus. Er regelt unter anderem Übergangsfristen, Anpassungen an EU-Recht sowie die künftige Stimmgewichtung des neuen Mitglieds in den EU-Institutionen. Der Rat der EU muss dem Vertrag einstimmig zustimmen, das Europäische Parlament seine Zustimmung erteilen. Danach wird der Vertrag von den Staats- und Regierungschefs der EU-Staaten sowie dem Beitrittsland unterzeichnet.
Ratifizierung durch alle Mitgliedstaaten
Nach der Unterzeichnung muss der Beitrittsvertrag von jedem einzelnen amtierenden EU-Mitgliedstaat nach seinen jeweiligen verfassungsrechtlichen Vorgaben ratifiziert werden – per Parlamentsbeschluss oder, in einzelnen Ländern, per Referendum. Erst wenn alle Mitgliedstaaten ratifiziert haben, tritt der Vertrag zum vereinbarten Stichtag in Kraft, und das neue Land wird EU-Mitglied. Dieser Schritt macht den Beitrittsvertrag zum formal letzten, aber politisch empfindlichsten Teil des gesamten Prozesses: Ein einziges ablehnendes Referendum kann den Beitritt verzögern oder in der vorliegenden Form scheitern lassen.