Beitrittskandidat
Ein Beitrittskandidat ist ein Staat, dem der Europäische Rat den offiziellen Kandidatenstatus für eine EU-Mitgliedschaft verliehen hat. Dieser Status ist eine politische Anerkennung der europäischen Perspektive eines Landes, aber noch kein Beginn der eigentlichen Beitrittsverhandlungen.
Kandidat oder potenzieller Kandidat
Die EU unterscheidet zwei Vorstufen der Mitgliedschaft. Ein potenzieller Kandidat hat zwar einen Mitgliedsantrag gestellt oder eine Beitrittsperspektive erhalten, erfüllt aber noch nicht die Voraussetzungen für den Kandidatenstatus – aktuell gilt das für den Kosovo. Ein Beitrittskandidat hat diese Hürde genommen; dazu zählen derzeit unter anderem Albanien, Bosnien und Herzegowina, Georgien, Moldau, Montenegro, Nordmazedonien, Serbien, die Türkei und die Ukraine.
Vom Status zur Verhandlung
Die Verleihung des Kandidatenstatus beruht auf einer Empfehlung der Europäischen Kommission und erfordert Einstimmigkeit im Europäischen Rat. Bei Ländern des westlichen Balkans ist ihr häufig ein Stabilisierungs- und Assoziierungsabkommen vorausgegangen. Der Kandidatenstatus allein eröffnet noch keine Verhandlungskapitel – dafür muss der Rat zusätzlich grünes Licht für die Aufnahme der eigentlichen Beitrittsverhandlungen geben, was Jahre nach der Statusverleihung erfolgen kann. Zwischen Antrag, Kandidatenstatus und dem Beginn der Verhandlungen können so, wie die bisherigen Beitrittsrunden zeigen, viele Jahre politischer Reformarbeit liegen.