Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (Defizitverfahren / EDP)

Das Verfahren bei einem übermäßigen Defizit (englisch Excessive Deficit Procedure, EDP) ist das Instrument, mit dem die EU gegen Mitgliedstaaten vorgeht, deren öffentliche Finanzen die vereinbarten Grenzwerte überschreiten. Rechtsgrundlage ist Artikel 126 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU in Verbindung mit dem Stabilitäts- und Wachstumspakt.

Auslöser und Ablauf

Ein Verfahren wird eingeleitet, wenn das jährliche Haushaltsdefizit eines Landes 3 % des Bruttoinlandsprodukts übersteigt oder der Schuldenstand deutlich über 60 % des BIP liegt, ohne ausreichend zu sinken. Die Europäische Kommission bewertet die Lage, der Rat der EU entscheidet über die Einleitung und gibt dem betroffenen Land Empfehlungen zum Defizitabbau mit Fristen vor. Werden diese nicht eingehalten, drohen für Euro-Länder weitere Schritte bis hin zu Sanktionen; für Nicht-Euro-Länder bleibt es bei politischem Druck.

Bezug zur Euro-Reife

Ein laufendes Defizitverfahren schließt die Euro-Einführung nicht automatisch aus, wirkt sich aber direkt auf die Bewertung der Konvergenzkriterien aus: Das Kriterium „öffentliche Finanzen“ gilt nur dann als erfüllt, wenn gegen das Land kein Defizitverfahren anhängig ist. Im Konvergenzbericht von EZB und Kommission ist der Status offener Defizitverfahren deshalb ein fester Prüfpunkt für Staaten auf dem Weg in den Euroraum.

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