Konvergenzbericht
Der Konvergenzbericht ist die regelmäßige Bestandsaufnahme, mit der die Europäische Zentralbank und die Europäische Kommission prüfen, ob EU-Staaten ohne Euro die Voraussetzungen für den Beitritt zur Währungsunion erfüllen. Grundlage ist Artikel 140 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU. Beide Institutionen legen ihre Berichte parallel, aber jeweils in eigener Verantwortung vor.
Was geprüft wird
Im Mittelpunkt stehen die Konvergenzkriterien zu Preisstabilität, öffentlichen Finanzen, Wechselkurs und Zinsniveau sowie die rechtliche Konvergenz – also ob die nationale Zentralbank-Gesetzgebung mit den EU-Verträgen vereinbar ist. Ein Land muss alle Kriterien dauerhaft erfüllen, nicht nur zum Stichtag des Berichts.
Turnus und aktueller Stand
Der Konvergenzbericht erscheint planmäßig alle zwei Jahre, auf Antrag eines Landes auch außerplanmäßig. Der jüngste reguläre Bericht wurde im Juni 2026 veröffentlicht und befasste sich mit den fünf verbliebenen Nicht-Euro-Staaten der EU: Polen, Rumänien, Schweden, Tschechien und Ungarn. Dänemark bleibt wegen seines Opt-outs außen vor, da es keine Prüfung beantragt.
Auf Grundlage der Berichte entscheidet der Rat der EU, ob und wann ein Land in den Euroraum aufgenommen wird. Ein positiver Konvergenzbericht ist dafür zwingende Voraussetzung, aber keine Garantie für ein konkretes Beitrittsdatum.