Konvergenzkriterien (Maastricht-Kriterien)
Die Konvergenzkriterien – auch Maastricht-Kriterien genannt – sind die wirtschaftlichen Voraussetzungen, die ein EU-Mitgliedstaat erfüllen muss, bevor er den Euro einführen darf. Sie wurden 1992 im Vertrag von Maastricht festgelegt und sollen sicherstellen, dass nur Länder mit stabiler und tragfähiger Wirtschaft der Währungsunion beitreten.
Die vier Kriterien
- Preisstabilität: Die Inflationsrate darf höchstens 1,5 Prozentpunkte über der Rate der drei preisstabilsten Mitgliedstaaten liegen.
- Öffentliche Finanzen: Das jährliche Haushaltsdefizit darf 3 % des Bruttoinlandsprodukts (BIP) nicht überschreiten, der Schuldenstand nicht über 60 % des BIP liegen (bzw. sich diesem Wert ausreichend annähern).
- Wechselkursstabilität: Das Land muss mindestens zwei Jahre ohne starke Spannungen am Wechselkursmechanismus II teilgenommen haben, ohne seine Währung abzuwerten.
- Langfristige Zinsen: Der langfristige Nominalzins darf höchstens 2 Prozentpunkte über dem der drei preisstabilsten Länder liegen.
Prüfung
Ob ein Land die Kriterien erfüllt, prüfen die Europäische Zentralbank (EZB) und die Europäische Kommission in regelmäßigen Konvergenzberichten. Erst wenn alle Kriterien dauerhaft – nicht nur kurzfristig – erfüllt sind, kann der EU-Rat die Einführung des Euro beschließen.