Kopenhagener Kriterien
Die Kopenhagener Kriterien sind die grundlegenden Voraussetzungen, die ein Staat erfüllen muss, um Mitglied der Europäischen Union werden zu können. Der Europäische Rat beschloss sie 1993 auf seinem Gipfel in Kopenhagen, als mit dem Ende des Kalten Kriegs erstmals mittel- und osteuropäische Staaten eine realistische Beitrittsperspektive erhielten.
Die drei Kriterien
- Politisches Kriterium: stabile Institutionen, die Demokratie, Rechtsstaatlichkeit, Menschenrechte sowie den Schutz von Minderheiten gewährleisten.
- Wirtschaftliches Kriterium: eine funktionierende Marktwirtschaft, die dem Wettbewerbsdruck und den Marktkräften innerhalb der EU standhalten kann.
- Acquis-Kriterium: die Fähigkeit, die aus einer EU-Mitgliedschaft erwachsenden Pflichten zu übernehmen – insbesondere den gesamten Rechtsbestand der EU, den sogenannten Acquis communautaire, sowie die Ziele der politischen, wirtschaftlichen und Währungsunion.
Prüfung im Beitrittsprozess
Die Kommission bewertet die Erfüllung der Kriterien fortlaufend in ihren jährlichen Erweiterungsberichten. Anders als bei den Konvergenzkriterien für den Euro gibt es für die Kopenhagener Kriterien keine messbaren Schwellenwerte – die Bewertung bleibt eine politische Einschätzung des Rats. Erst wenn ein Land aus Sicht der EU-Institutionen hinreichend fortgeschritten ist, kann es den Status als Beitrittskandidat erhalten und in die eigentlichen Verhandlungskapitel eintreten.