Tschechien: Koalition will die Krone in die Verfassung schreiben – ihr fehlen die Stimmen
Ein Satz für die Verfassung
„Die Währung der Tschechischen Republik ist die tschechische Krone.“ Diesen Satz wollen die Koalitionsparteien SPD und Motoristé in die tschechische Verfassung aufnehmen. Den Entwurf haben Parlamentspräsident Tomio Okamura (SPD) und Vizepremier Petr Macinka (Motoristé) im Abgeordnetenhaus eingebracht, wie tschechische Medien berichten. Bisher ist die Krone nur in einem einfachen Gesetz festgeschrieben. Mit der Änderung bräuchte jede Euro-Einführung eine breite Mehrheit in beiden Parlamentskammern. Geprüft wird außerdem, ein Recht auf Bargeld in der Verfassung zu verankern.
Unter dem Entwurf fehlt ein Name: Von der ANO-Bewegung von Premier Andrej Babiš, der größten Regierungspartei, hat niemand unterschrieben. Babiš lehnt den Euro trotzdem klar ab. Laut Medienberichten sagte er, der Euro bedeute für ihn einen weiteren Verlust an Souveränität.
Die Mehrheit fehlt
Für eine Verfassungsänderung braucht es im Abgeordnetenhaus eine Dreifünftelmehrheit, also 120 von 200 Stimmen. Die Koalition hat 108 Sitze. Auch im Senat sind drei Fünftel der anwesenden Senatoren nötig. Die Oppositionsparteien TOP 09, STAN und Piraten lehnen den Vorschlag ab. Sie wollen den Euro und halten die Währung für kein Thema der Verfassung. Die ODS gilt als gespalten.
Präsident Petr Pavel hatte sich im Juni für den Euro ausgesprochen und widerspricht damit der Regierung.
Was das für den Euro bedeutet
Schon im Mai hatte die Regierung die jährlichen Berichte über die Euro-Reife des Landes abgeschafft. Praktisch ändert der Verfassungsstreit wenig. Tschechien ist nicht im Wechselkursmechanismus II und hat keinen Zieltermin. Der EZB-Konvergenzbericht vom Juni 2026 stellte fest, dass das Land die Voraussetzungen derzeit nicht erfüllt. Als EU-Mitglied ohne Opt-out ist Tschechien rechtlich weiter zur Euro-Einführung verpflichtet. Daran würde auch eine Verfassungsänderung nichts ändern, sie würde den Schritt politisch aber deutlich erschweren.
Hinweis: Dies ist ein nicht-amtliches Informationsportal. Der Stand des Gesetzgebungsverfahrens beruht auf Berichten tschechischer Medien.
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