Ungarn: Notenbank-Vize Kurali hält WKM-II-Beitritt bis Anfang 2029 für möglich
Erst der Haushalt, dann die WKM-II-Gespräche
Ungarn sollte die Gespräche über einen Beitritt zum Wechselkursmechanismus II nicht hinauszögern, sofern die Haushaltspläne der Regierung glaubwürdig ausfallen. Das sagte Zoltán Kurali, Vizegouverneur der Ungarischen Nationalbank (MNB), Ende September laut Bloomberg und Reuters. Die Regierung von Premier Péter Magyar will Mitte Oktober den Haushalt 2027 und einen mittelfristigen Finanzplan vorlegen. Investoren und Ratingagenturen werden ihn genau lesen.
Kurali verknüpft das mit dem Zeitplan der Regierung. Wenn Budapest die Konvergenzkriterien wie angekündigt bis 2030 erfüllen will, müsste der Forint spätestens Anfang 2029 in den WKM II. Dort muss eine Währung mindestens zwei Jahre ohne starke Spannungen bleiben. Als frühesten Termin für den Euro nannte Kurali deshalb den 1. Januar 2032.
Der Haushalt ist die größte Hürde
Im EZB-Konvergenzbericht vom Juni 2026 lag Ungarns Inflation mit 3,5 % noch über dem Referenzwert von 2,7 %. Seither ist die Teuerung laut Berichten deutlich gesunken. Das größere Hindernis bleiben die öffentlichen Finanzen: Für 2026 rechnet die Regierung mit einem Defizit von 7,5 % des BIP. Finanzminister András Kármán hatte im August angekündigt, das Defizit unter die Grenze von 3 % des BIP zu drücken. Analysten des Brokerhauses Equilor halten 2033 für den realistischeren Termin.
Was jetzt entscheidet
Neu ist, dass die Notenbank selbst einen konkreten Fahrplan bis zum WKM II skizziert. Eine Entscheidung über den Beitritt zum Wechselkursmechanismus trifft sie aber nicht allein. Sie braucht die Zustimmung der Euro-Länder, der EZB und der übrigen WKM-II-Teilnehmer. Ob Ungarn den Schritt 2029 schafft, hängt damit vor allem am Haushalt, der Mitte Oktober kommt. Den bisherigen Stand zum Euro-Ziel 2030 haben wir im Juni hier zusammengefasst.
Hinweis: Dies ist ein nicht-amtliches Informationsportal. Die genannten Termine beruhen auf Aussagen der ungarischen Notenbank und Regierung, nicht auf Beschlüssen der EU.
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