Der Wechselkursmechanismus II (kurz WKM II) ist ein seit dem 1. Januar 1999 bestehendes Wechselkursabkommen und geht aus dem Europäischen Währungssystem (EWS) und dessen WKM hervor.
Die Teilnahme am WKM II ist eines der vier Konvergenzkriterien zur Euro-Einführung und regelt den Schwankungsbereich des Wechselkurses der nationalen Währung zum Euro. Dieser darf im Regelfall für mindestens zwei Jahre die Höchstgrenze von 15 Prozent nicht überschreiten, um der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU) beitreten zu können und somit den Euro einzuführen.
Von derzeit 28 EU-Staaten haben bereits 19 die Gemeinschaftswährung eingeführt. Dänemark gehört als einziges weiteres Land dem Wechselkursmechanismus II an, ist aber nicht verpflichtet den Euro einzuführen. Großbritannien wird die EU voraussichtlich Ende März 2019 verlassen, so dass die Gemeinschaft dann wieder 27 Staaten umfasst.
Kommentarbereich geschlossen.