Alle 27 EU-Länder sind auch gleichzeitig Mitglieder der Europäischen Wirtschafts- und Währungsunion (EWWU).
Neue Länder müssen zukünftig nicht mehr, anders als bei den derzeitigen Eurostaaten, die ersten beiden Stufen der EWWU durchlaufen, sondern können gleich in die dritte Stufe übergehen.
Die 3. Stufe der Währungsunion beinhaltet den Beitritt zur Eurozone und die damit verbundene Einführung der Gemeinschaftswährung. Dies kann unter Einhaltung aller EU-Konvergenzkriterien erfolgen.
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