Das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen wird mit denjenigen Staaten geschlossen, welche in Zukunft eine Mitgliedschaft in der Europäischen Union anstreben. Durch das Abkommen wird die Wirtschaft des potentiellen Beitrittskandidaten an die der Gemeinschaft gebunden, sodass eine höhere Stabilität gewährleistet werden kann.
Weiterhin erhofft Brüssel dadurch eine politische Festigung zu erreichen, bevor mit den Beitrittsgesprächen begonnen wird.
Das SAA beinhaltet festgelegte Vorgaben, welche der jeweilige Staat während eines gewissen Zeitraums erreichen muss. Im Gegenzug wird der In- und Export vereinfacht, in Folge dessen sich oft rasch eine Zollunion bildet.
Mazedonien und Kroatien gehörten zu den ersten Beitrittskandidaten, welche 2001 ein Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen mit der Europäischen Union unterzeichneten.
Seitdem wurde 2006 ein Abkommen mit Albanien geschlossen, was am 15. Oktober 2007 auch mit Montenegro geschah. Mit Bosnien-Herzegowina sowie Serbien wurde das Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen im Jahr 2008 unterzeichnet. Als bislang letztes Land folgte der Kosovo im Oktober 2015. Die EU-Beitrittsländer des Jahres 2004 schlossen hingegen ein so genanntes Europaabkommen ab, welches als Vorläufer des heutigen Stabilisierungs- und Assoziationsabkommen gesehen wird.
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