Um der dritten Stufe der europäischen Währungsunion beizutreten und den Euro einführen zu können, muss ein Land die in Artikel 121 des Vertrag zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft (in der Fassung: Vertrag von Nizza) vier Konvergenzkriterien (auch Maastrichtkriterien) erfüllen. Nach Erfüllung dieser Kriterien, kann ein Land nach zwei Jahren im WKM II der Eurozone beitreten und die Gemeinschaftswährung einführen. Dies Kriterien lauten:
1. Preisstabilität
Um „die Erreichung eines hohen Grades an Preisstabilität“ sicherzustellen, darf die Inflationsrate nur maximal um 1,5 Prozentpunkte über denen, der drei preisstabilsten Mitgliedsstaaten des Vorjahres liegen.
2. Finanzlage der öffentlichen Hand
„Eine auf Dauer tragbare Finanzlage der öffentlichen Hand, (welche) ersichtlich aus einer […] Haushaltslage ohne übermäßigen Defizit“ ist, ist nur dann erreicht, wenn die jährliche Nettoneuverschuldung eines Landes nicht mehr als 3 Prozent des Bruttoinlandprodukts beträgt. Weiter darf der öffentliche Schuldenstand nicht mehr als 60 Prozent des BIP ausmachen, es sei denn eine deutliche rückläufige Tendenz ist ersichtlich.
3. Wechselkurs
Die Schwankungsbreite, welche im Europäischen Währungssystem festgesetzt wurde, darf die Obergrenze von 15 Prozent mindestens 2 Jahre lang nicht überschreiten, ohne das ein Mitgliedsstaat seine Währung gegenüber der, eines Anderen abgewertet hat.
4. Langfristige Zinssätze
„Der langfristige Nominalzinssatz darf max. zwei Prozentpunkte über jenen der drei preisstabilsten Länder des Vorjahres liegen.“ Damit kommt die „Dauerhaftigkeit, des […] Mitgliedstaates […] zum Ausdruck“.
Nach dem Beitritt:
Die vier Konvergenzkriterien müssen nur beim Eintritt in die dritte Phase der EWWU erfüllt werden. Um Stabilität und Wachstum jedoch zu garantieren, gelten zwei dieser Kriterien auch über den Euro-Eintritt hinaus. Diese sind im „Stabilitäts- und Wachstumspakt“ festgelegt und schreiben in wirtschaftlich normalen Zeiten vor, dass deren Mitglieder einen annähernd ausgeglichenen Staatshaushalt vorweisen müssen (Neuverschuldung maximal drei Prozent, Staatsverschuldung unter 60 Prozent des BIP). Dies soll vor allem in wirtschaftlich ungünstigen Zeiten helfen, den Spielraum zur Stabilisierung der Wirtschaft, durch Erhöhung der Staatsausgaben sicherzustellen.
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