Weitere EU-Staaten wollen den Euro einführen

Der Euro wurde als gemeinsame Währung zum 1. Januar 2002 zunächst nicht in allen europäischen Ländern eingeführt. Zum diesem Termin waren überwiegend westeuropäische Staaten mit hoher Wirtschaftskraft an der Einführung beteiligt. Dazu gehörten neben Deutschland Frankreich, Österreich, die Benelux-Staaten, aber auch Spanien, Italien und Griechenland. Die Wirtschaftskraft dieser Länder hat nach der Euro-Einführung abgenommen und Europa in eine schwere Finanzkrise gestürzt, deren Auswirkungen bis heute Bestand haben. In der Folge müssen neue Länder, die den Euro als Zahlungsmittel einführen möchten, strenge Kriterien einhalten. Seit der ersten Einführung des Euro zu Beginn des Jahres 2002 haben es weitere Länder geschafft, diese Kriterien zu erfüllen und den Euro erfolgreich einzuführen. Dazu gehören Estland, Lettland und Litauen, aber auch Malta, Zypern, Slowenien und die Slowakei.

Maastrichter Vertrag als Grundlage für die Einführung des Euro

Die Grundlagen für die Einführung einer gemeinsamen Währung wurden im Jahre 1992 im Rahmen des Maastrichter Vertrages gelegt. Die Umrechnungskurse der nationalen Währungen zur damals noch ECU heißenden Gemeinschaftswährung wurden fixiert. Danach wurde ab 1999 der Euro als Buchwährung verwemdet. Dies bedeutet, dass Geldanlagen und Anlagen an den Aktienmärkten bereits in Euro ausgewiesen wurden. Mit dem Jahre2002 wurden die nationalen Währungen als Zahlungsmittel abgelöst und der Euro auch im Bargeldverkehr eingeführt.

Erfüllung verschiedener Kriterien bei der Einführung des Euro

Derzeit planen mit Bulgarien, Rumänien und Kroatien drei weitere Länder die Einführung des Euro. Dänemark und Schweden haben sich als wirtschaftsstarke Länder entschieden, die Krone als nationales Zahlungsmittel zu behalten. Auch Großbritannien ist der Währungsunion nicht beigetreten und wird nunmehr ohnehin aus der EU austreten. Von den dann 27 Mitgliedsstaaten haben 22 die Einführung des Euro vorgenommen. Bevor die Einführung des Euro eingeleitet werden kann, muss das jeweilige Land die Konvergenzkriterien erfüllen und dem sogenannten Wechselkursmechanismus II beitreten. Dies bedeutet unter anderem, dass die Schwankungen der Landeswährung zum Euro maximal 15 % betragen darf. Eine weitere Voraussetzung ist natürlich, dass das Land bereits zur EU gehört. Es gibt weitere Beitrittskandidaten, die jedoch noch nicht in den Staatenbund aufgenommen wurden. Dazu gehört unter anderem die Türkei.

Erleichterungen im Zahlungsverkehr

Der Euro hat den Zahlungsverkehr innerhalb Europas sehr deutlich erleichtert. Überweisungen und Abhebungen von Bargeld konnten mittlerweile in ganz Europa vereinheitlicht werden. Die EU-Bürger tragen keine zusätzlichen Kosten mehr. Zudem kann ein schneller Kredit nicht nur innerhalb Deutschlands, sondern auch bei europäischen Banken aufgenommen werden. Die Zinsen sind auf dem europäischen Markt nicht zuletzt durch die Finanzkrise sehr günstig.